Mehr Kompetenzen für den SGA: Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) bekam weitreichende Kompetenzen, die das Schulleben maßgeblich veränderten. Somit wurden auch der Schülervertretung deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt. Darunter zählt die schulautonome Festlegung von Lehrplanbestimmungen, Schulzeiten und Teilungszahlen.
Verlängerung der Prüfungsvorbereitung: Lehrkräfte konnten damals innerhalb von zwei Tagen Prüfungen festsetzen, was zu hohem Leistungsdruck führte. Heute müssen Lehrkräfte eine Prüfung in „einem angemessenen Zeitraum“, was so viel bedeutet wie eine Woche vor ihrer Durchführung, ankündigen.