Reform des Schulunterrichtsgesetzes:
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- Recht der Schülervertreter:innen auf Nutzung der Schulinfrastruktur
- Freistellung für Schülervertretungstätigkeiten
- Drei Schülervertretungsstunden für die/den Schulsprecher:in
- Verpflichtende Einladung zu den Lehrer:innenkonferenzen